Reisebedingungen
Sehr geehrte
Gäste, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Reisebedingungen durch.
Sie werden, so weit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen als
Reiseteilnehmer/in – und uns, der Guckes & Schreiter GmbH (nachfolgend GS genannt) als
Reiseveranstalter – im Falle Ihrer Buchung zustande kommenden
Reisevertrags. Diese Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften über den
Pauschalreisevertrag der §§ 651 a ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der
Informationsverordnung für Reiseveranstalter und füllen diese aus.
1. Buchung der
Reise
1.1 Die Buchung der
Reise wird für GS erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer
gegenüber schriftlich von GS bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist
der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch GS, jedoch längstens 14 Tage ab
Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit
aller bestellten Leistungen zu überprüfen).
1.2 Der Anmelder
übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten
weiterer, von Ihm angemeldeter Reiseteilnehmer GS gegenüber. Vor
ausdrücklich hierauf gerichteten und gesonderten Erklärung.
1.3 Die im
Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden
ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung
verwendet. Dazu dient auch eine Liste der Teilnehmer einer Reise, die
Mitreisende eventuell vor Reiseantritt erhalten. Falls die Aufnahme in
diese Liste nicht gewünscht wird, kann dies GS gegenüber gesondert erklärt
werden. Auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmer nach § 28 Abs. 4,
Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen.
2. Inhalt des
Reisevertrages
2.1 Der Inhalt des
Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reisenden und der
Bestätigung von GS. Einbezogen in den Reisevertrag sind diese
Reisebedingungen sowie die Leistungsbeschreibung und sonstigen
Erläuterungen zu den einzelnen Reisen.
2.2 Ändernde oder
ergänzende Abreden zu den im Reisevertrag beschriebenen Leistungen sowie zu
den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit GS. Sie
sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden
2.3 Vermittelt GS
ausdrücklich im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen, z.B. Linien-
oder Charterflüge, Fährtransporte, Hotelaufenthalte für Selbstfahrer,
Mietwagen etc. oder Reiseprogramme fremder Veranstalter, so richtet sich
das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen
Bedingungen des fremden Vertragspartners des Reisenden. Diese werden bei
Vertragsschluss vorgelegt bzw. stehen auf Anforderung zur Verfügung.
3. Bezahlung
3.1 Mit
Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651k
Abs. 4 BGB ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ergibt
sich aus der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. Ist eine solche nicht
getroffen worden, beträgt die Anzahlung 10 % des Reisepreises.
3.2 So weit der
Sicherungsschein übergeben ist, und im Einzelfall keine anderweitige
Vereinbarung getroffen wurde, ist die Restzahlung 3 Wochen vor Reisebeginn
zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Bei
Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der
gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.
3.3 Sind die
Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den
Reiseteilnehmer ohne vollständige Zahlung kein Anspruch auf Erbringung der
Reiseleistung durch GS.
4. Vertragliche
Leistungen
4.1 Die von GS
geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der
Bestätigung, der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise und dem
Reiseverlauf. Sie werden ergänzt durch die jeweils abgedruckten allgemeinen
Ausführungen für das spezielle Reisegebiet. Änderungen dieser Angaben durch
entsprechende Mitteilungen vor Vertragsabschluss bleiben vorbehalten.
4.2 Unternehmungen
(z. B. Theater- und Konzertbesuche, Rundflüge, Sportveranstaltungen), die
in den ausführlichen Reiseverläufen mit dem Zusatz „Gelegenheit“ oder
„Möglichkeit“ bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der
vertraglich geschuldeten Leistungen, mit ihnen eventuell verbundene Kosten
sind nicht im Reisepreis enthalten.
4.3 Der erste und der
letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Erbringung der
Beförderungsleistung durch GS.
4.4 Bei Reisen
geschlossener Gruppen ist die mit dem Gruppenauftraggeber/
Gruppenverantwortlichen vereinbarte Reiseausschreibung maßgeblich.
4.5 Leistungsträger
(z. B. Hotels, Fluggesellschaften), Reisebüros, Gruppenauftraggeber
Gruppenverantwortliche und sonstige Reisevermittler sind von GS nicht
bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die
über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbetätigung von GS hinausgehen
oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des
Reisevertrages abändern.
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